Doch noch nicht Bürgermeister - Peinliche Panne für die AfD bei Kommunalwahl in Sachsen

Die Bürgermeisterwahl im sächsischen Großschirma ist von der Kommunalaufsicht für ungültig erklärt worden. In dieser hatte sich Anfang März der AfD-Kandidat Rolf Weigand im ersten Wahlgang mit 59,4 Prozent der Stimmen durchgesetzt. Dabei ist ihm aber anscheinend ein peinlicher Fehler passiert.

Bei Wahlen müssen Vorschläge für Kandidaten unter anderem auch von den Kandidaten selbst unterzeichnet werden. Dies war anscheinend bei dem Kandidaten Weigand nicht der Fall gewesen. Dies stellte die kommunale Wahlaufsicht nun fest. Der Kandidat hätte somit gar nicht zur Wahl zugelassen werden dürfen und hätte gar nicht antreten dürfen. Somit ist es auch nicht möglich, dass er die Wahl gewinnt.

Deshalb wurden jetzt Neuwahlen angekündigt. Die Bürgerinnen und Bürger in Großschirma müssen jetzt also erneut an die Wahlurnen. Auch müssen alle Kandidatenvorschläge neu eingereicht werden. Rolf Weigand sollte seine eigenhändige Unterschrift dabei nicht wieder vergessen.

Die Wahl hatte deshalb schon zum Termin im März deutschlandweit Aufsehen erregt, weil sie binnen kurzer Zeit eine von einigen kommunalen Wahlen im Osten Deutschlands ist, bei denen ein Kandidat der AfD große Chancen hatte und sogar den Sieg errungen hatte. Die AfD wird momentan vom Verfassungsschutz deutschlandweit beobachtet als sogenannter „Verdachtsfall Rechtsextremismus“. In den ostdeutschen Ländern Sachsen und Thüringen zum Bespiel (wo auch dieses Jahr noch Landtagswahlen stattfinden) wird sie sogar als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. 

Die Wahl in Großschirma war aufgrund des Todes des vorherigen Amtsinhabers Volkmar Schreiter, von der FDP, notwendig geworden.


Jano Schwerdfeger (10a)

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