Änderung des Namensrechts - Nun mehr Kombinationen möglich

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag letzter Woche mehrere neue Gesetze beschlossen, unter anderem das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts, welches eine Modernisierung des Namensrechts erreichen soll. Dieses sieht mehrere neue Möglichkeiten für Ehenamen (Familiennamen) und die Nachnamen von Scheidungskindern vor.

Bisher mussten Ehepartner bei der Heirat einen Namen als sogenannten Ehenamen festlegen, den dann auch die Kinder trugen. Es war nur einem Partner möglich, einen Doppelnamen anzunehmen, also den Nachnamen des Partner an den eigenen Nachnamen anzuhängen. Künftig ist es möglich, dass beide Ehepartner einen solchen Doppelnamen bilden. Auch Kinder können einen solchen Doppelnamen, aus den Nachnamen der Eltern, annehmen. Das kann mit Bindestrich geschehen oder ohne. Für Kinder geschiedener Eltern gilt: sie können nun leichter den Nachnamen des anderen Elternteils annehmen, wenn sie bei einem Elternteil leben, der einen anderen Nachnamen trägt, als das Kind selbst. Bei Stiefkindern, deren Nachname angepasst wurde und der neuen Familie angeglichen wurde, kann diese Umbenennung rückgängig gemacht werden, wenn der ursprüngliche Grund für diese Einbenennung (juristischer Begriff) entfällt. Mit dem neuen Gesetz sollen außerdem die traditionellen Namensbesonderheiten von anerkannten Minderheiten stärkere Berücksichtigung erfahren. Bei der Erwachsenenadoption, wenn also ein Erwachsener einen anderen Erwachsenen adoptiert, also rechtlich als Kind annimmt, entfällt die Pflicht, dass die adoptierte Person ihren Namen ändert. Die neuen Regeln sollen ab dem 01. Mai 2025 in Kraft treten.

Die Koalitionsfraktionen zeigten sich in der zweiten Lesung am Freitag zufrieden und betonten die Vorzüge des Gesetzes: „Wir reformieren das Namensrecht. Für viele ändert sich dadurch nichts, für viele Andere wird es ein Grund zu großer Freude sein.“, erklärte die Abgeordnete Katrin Helling-Plahr von der FDP-Fraktion (Alle Zitate sind mündlich der Plenarsitzung entnommen, das Plenarprotokoll stand zu Redaktionsschluss noch nicht zur Verfügung). Sie erinnerte an frühere Versuche das Namensrecht zu reformieren und daran, wie sehr viele Bürgerinnen und Bürger dies daraufhin herbeigesehnt hätten. „Jetzt gehen wir endlich das stark veraltete Ehe- und Geburtsnamensrecht an und machen es fit für die Lebensweisen des 21. Jahrhunderts.“, meinte der Abgeordnete Jan Plobner von der SPD-Fraktion. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werde das deutsche Namensrecht internationaler, minderheitenfreundlicher, trüge Belange von Patchwork-Familien Rechnung, werde gleichberechtigter, werde flexibler und bewahre gleichzeitig deutsche Namensrechtstraditionen, so der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen Helge Limburg. Die Opposition hingegen übt Kritik: „Mit dem vorliegenden Gesetz machen sie […] alles umfangreicher, komplizierter und es beantwortet trotz des Umfangs nicht alle Fragen.“, richtete Susanne Hierl von der CDU/CSU-Fraktion diese Kritik an die Regierung. Die Union stimmte dem Gesetz aber trotz dieser Kritik zu, denn es sei zwar nicht der große Wurf, aber immer noch besser als nichts. „Aber sie sind natürlich inzwischen auf den Trichter gekommen, dass es doch gelacht wäre, wenn man nicht noch irgendwas verschlimmbessern könnte“, warf der AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterka den Regierungsfraktionen vor, was auch den weiteren Ton seiner Rede prägte. Die Linke und das BSW meldeten sich in der Debatte nicht zu Wort. Der Ostfriese Johann Saathoff von der SPD sprach noch über die Berücksichtigung der nationalen Minderheit der Friesen. Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom SSW äußerte seinen Dank und seine Freude über den Gesetzesentwurf mit seinen Möglichkeiten der Namensgebung für die nationalen Minderheiten der Dänen und der Sorben. 

Mit dem neuen Gesetz sollen nun vielerlei Möglichkeiten der Namensgebung zulässig sein, insbesondere die Vielfältigkeit und Gleichberechtigung in den Namen durch Doppelnamen wurde gestärkt.


Jano Schwerdfeger (10a)


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